Compliance bei Vista Nova

Verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln ist eine der Grundvoraussetzungen für unser Geschäft. Gemäß den Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen erachten wir den Schutz der Menschenrechte, verantwortungsvolles und nachhaltiges Umgehen mit der Umwelt, Vermeidung und Beseitigung von Diskriminierung, sowie Integrität, Kundenorientierung, Innovation, Disziplin und Partnerschaft als zentrale Werte unseres Geschäfts. Unsere Compliance-Verhaltensrichtlinie definiert verbindliche Verhaltensregelungen für unsere Mitarbeiter, Lieferanten, Dienstleister und sonstige Vertragspartner, die mit der Vista Nova in Geschäftsbeziehung stehen.

Compliance – Allgemeine Bestimmungen

Vista Nova erwartet von ihren Mitarbeitern und Vertragspartnern ein ethisch einwandfreies und integres Verhalten. Ferner wird erwartet, dass die Vertragspartner in ihren Unternehmen die Menschenrechte achten und ihre Mitarbeiter fair und respektvoll behandeln.

Verbot von Korruption und Bestechung

Weder Bestechung noch Korruption werden von der Vista Nova geduldet. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Korruption oder Bestechung in keiner Weise zu tolerieren und sich weder unmittelbar noch mittelbar hieran zu beteiligen.Der Geschäftsleitung und den Mitarbeitern des Vertragspartners, ist es untersagt, Vorteile (Geschenke und Einladungen), von denen bei vernünftiger Betrachtungsweise angenommen werden muss, dass sie geschäftliche Entscheidungen oder Transaktionen beeinflussen können, gegenüber Mitarbeitern von Vista Nova anzubieten, zu versprechen, zu gestatten, oder zu fordern, der Annahme zuzustimmen oder anzunehmen. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit sind unangemessene Zuwendungen weder zu gewähren noch anzunehmen.

Fairer Wettbewerb und Kartellrecht

Vista Nova erwartet, dass ihre Vertragspartner sich im Wettbewerb fair verhalten und die geltenden Kartellgesetze beachten. Der Vertragspartner verpflichtet sich, im Einklang mit den nationalen und internationalen Wettbewerbsgesetzen zu handeln und sich weder an kartellrechtswidrigen Absprachen zu Preisen, Märkten, Angeboten o. Ä. zu beteiligen noch eine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich auszunutzen.

 

 

 

 

Umgang mit vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnissen

Sofern der Vertragspartner oder Mitarbeiter des Vertragspartners im Rahmen der vertraglichen Beziehung Umgang mit vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnissen hat/haben, von denen einige nicht öffentliche, preissensitive Informationen darstellen können, unterliegen diese einem besonderen Schutz. Vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse dürfen nur in Ausnahmefällen und dann ausschließlich zu dem Zweck verwendet werden, für den sie zur Verfügung gestellt wurden. Sie dürfen nur weitergegeben werden, nachdem ein legitimer Grund für deren Kenntnis beim Empfänger festgestellt wurde (“Need-to-know”-Prinzip); in Fällen der Weitergabe an Dritte sind diese in gleicher Weise zur Geheimhaltung zu verpflichten. Dies gilt auch für die Weitergabe dieser Informationen innerhalb der Organisation des Vertragspartners.

Schutz der Beschäftigten

Weder Vista Nova, noch die Vertragspartner beschäftigen Kinder unter 15 Jahren. Wenn nationale Gesetze oder Regelungen es zulassen, dass Kinder zwischen 13 und 15 Jahren leichte Arbeit verrichten, darf dies auf keinen Fall gestattet werden, wenn der Minderjährige dadurch daran gehindert wird, der allgemeinen Schulpflicht oder Ausbildung nachzukommen oder wenn die Beschäftigung seiner Gesundheit oder Entwicklung schadet.Vista Nova und die Vertragspartner setzen keine Zwangsarbeiter ein.Vista Nova und seine Vertragspartner halten die jeweiligen nationalen Gesetze und Regelungen über Arbeitszeiten, Löhne und Gehälter sowie Arbeitgeberleistungen ein. Wir sichern zu, unsere Mitarbeiter bzw. Arbeitnehmer, soweit diese in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sind, nicht unterhalb des Mindestlohns (gemäß Mindestlohngesetz, MiLoG) zu vergüten.Beim Arbeits- und Gesundheitsschutz streben wir und unsere Vertragspartner ein hohes Niveau an. Wir halten die geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen ein und sorgen für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld, um die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.

Verbot der Diskriminierung

Vista Nova und seine Vertragspartner unterlassen jegliche Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Volkszugehörigkeit, politischer oder Gewerkschaftszugehörigkeit, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung, Schwangerschaft, Familienstand, Alter oder Geschlecht.

Umwelt- und Klimaschutz

Vista Nova und seine Vertragspartner halten alle geltenden und relevanten Umweltgesetze, -regelungen und -Standards ein und betreibt ein System zur Identifizierung und Beseitigung potenzieller Umweltgefahren. In diesem Zusammenhang erwartet die Vista Nova auch, dass der Geschäftspartner dem Klimaschutz in seiner eigenen betrieblichen Tätigkeit Rechnung trägt, z.B. indem er sich Klimaschutzzielen oder einem Umweltprogramm verpflichtet und diese entsprechend umsetzt.