AGB bis 01 2023

1. Allgemeines

Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen Vista Nova Büro für neue Medien GmbH & Co. KG (im Folgenden “Vista Nova”) und dem Kunden abgeschlossenen Verträge, sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens Vista Nova nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich Vista Nova anzuzeigen. Neufassungen der Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nach ihrer Übersendung nicht binnen 6 Wochen schriftlich widerspricht. Vista Nova wird den Kunden bei Fristbeginn auf die Bedeutung seines Schweigens besonders hinweisen. Angestellte von Vista Nova sind zu mündlichen Vertragsabreden, mündlichen Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und sonstigen mündlichen Absprachen nicht befugt.

2. Lieferung, Vertragsschluss

Angebote von Vista Nova sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrags des Kunden durch Vista Nova zustande. Mit der Bestellung bzw. dem Auftrag erklärt der Kunde, daß er das von Vista Nova erstellte Angebot, sowie insbesondere die dem Angebot zugrundeliegenden Tatsachen und Informationen als verbindliche Grundlage für den Vertrag anerkennt. Etwas anderes gilt nur, wenn zwischen Vista Nova und dem Kunden durch gesonderten Vertrag vereinbart wird, daß Vista Nova für den Kunden ein Pflichtenheft erstellt; in diesem Fall gilt das Pflichtenheft als vereinbarte Vertragsgrundlage.

3. Preise

Die im Angebot von Vista Nova enthaltenen Preise für die einzelnen Leistungen werden mit Bestätigung des Auftrags verbindlich. Konzepte, Skizzen, Korrekturen und Entwürfe werden, insbesondere wenn der Auftrag auf Veranlassung des Kunden nicht weitergeführt wird, berechnet, § 649 BGB.

Gesonderte Leistungen, die den Auftragsumfang erweitern, sind gesondert zu vergüten. Wird für den Kunden oder Vista Nova erkennbar, daß der ursprüngliche Auftragsumfang erweitert wird, erweitert werden soll oder muß, so haben die Parteien unverzüglich ab Kenntnis des Erweiterungsgrundes den jeweils anderen Vertragspartner darüber zu unterrichten. Vista Nova hat dann ein neues Angebot (Erweiterungsangebot) zu erstellen, welches erst nach Annahme des Kunden und schriftlicher Bestätigung der Annahme durch Vista Nova Vertragsbestandteil wird. In dem Zeitpunkt zwischen der Kenntnis des Erweiterungsgrundes und der schriftlichen Bestätigung der Annahmeerklärung des Kunden ist Vista Nova berechtigt, Mehrleistungen (Erweiterungsleistungen) zu verweigern.

4. Gefahrenübergang

Die Transportgefahr für alle Sendungen – auch evtl. Rücksendungen – trägt der Kunde.

5. Vertraulichkeit

Vista Nova und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheimzuhalten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

6. Haftung

Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet Vista Nova unbeschränkt. Im Falle von einfach fahrlässig verschuldeten Leistungsstörungen, einfach fahrlässig verschuldeten vorvertraglichen oder nebenvertraglichen Pflichtverletzungen, ist die Haftung von Vista Nova ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszwecks geboten sind, oder die aus berechtigter Inanspruchnahme von besonderem Vertrauen erwachsen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung von Vista Nova auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden. Unberührt bleibt die Haftung für zugesicherte Eigenschaften, Verzug und Unmöglichkeit.

Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften. Vista Nova übernimmt für die von ihr erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung und keine Haftung. Die Rechtsprüfung übernimmt der Kunde über seine eigenen Rechtsberater; der Kunde stellt Vista Nova von jeglicher Haftung Dritter gegenüber frei, § 257 BGB.

Das Recht zur Veröffentlichung Vista Nova seitens des Kunden zur Verfügung gestellter Unterlagen, wie Fotos, Zeichnungen, Namen und Angaben etc. wird vorausgesetzt. Kommt es dennoch aufgrund der fehlenden Berechtigung des Kunden zu einer Inanspruchnahme Vista Novas durch Dritte, ist der Kunde verpflichtet, Vista Nova gemäß § 257 BGB freizustellen.

7. Gewährleistung

Vista Nova übernimmt die Gewährleistung dafür, daß der Auftritt den Vorgaben des Konzeptes entspricht und eingerichtet wird. Abweichungen, die den Gebrauch des Auftrittes nur unerheblich mindern, bleiben außer Betracht. Die vorstehende Gewährleistung umfaßt aber nicht solche Mängel, die auf Veränderungen des Auftritts durch den Kunden, dessen Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstige Personen zurückzuführen sind, die nicht zur Sphäre von Vista Nova gehören.

Für den Abruf von Inhalten werden im Internet unterschiedliche Webbrowser verwendet. Weiterhin wird zu diesem Zweck höchst unterschiedliche Hardware eingesetzt, die auf verschiedenen Betriebsystemen basiert. Mangels einheitlicher Standards kann das Erscheinungsbild des Auftrittes in Einzelfällen, insbesondere hinsichtlich der Farbwiedergabe und wegen der unterschiedlichen Größe der von den Internetteilnehmern verwendeten Bildschirme und Grafiksysteme von dem gewohnten, durch die Parteien festgelegten Erscheinungsbild, abweichen. Für derartige vereinzelte Abweichungen übernimmt Vista Nova keinerlei Haftung.

Etwaige Mängel, die sich erst nach Abnahme zeigen, hat der Kunde Vista Nova innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden schriftlich unter konkreter Beschreibung der Erscheinungsformen, Auswirkungen und gegebenenfalls Fehlermeldungen schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Für offensichtliche bei der Abnahme vorliegende Mängel ist Vista Nova von der Gewährleistung frei, 640 Abs. 2 BGB.

Ist der Auftritt bzw. das Programm mangelbehaftet, richten sich die Rechte des Kunden nach §§ 634 ff. BGB mit den unter diesem Punkt 7 geregelten Einschränkungen. Die gemäß § 637 BGB zu setzende Frist muss mindestens 12 Werktage betragen.

Der Kunde hat Vista Nova die Möglichkeit der Nacherfüllung nach Wahl von Vista Nova durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung einzuräumen. Erweist sich die Mangelbeseitigung bzw. die mangelfreie Neuherstellung als unmöglich, ist Vista Nova berechtigt und verpflichtet, eine Ausweichlösung zu entwickeln. Kommt eine Ausweichlösung nicht in Betracht bzw. ist eine solche ebenfalls gescheitert, kann der Kunde zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen bzw. die Vergütung mindern.

Vista Nova kann grundsätzlich keine Gewähr dafür übernehmen, daß die Kommunikationsleitung von und zu seinem Server, auf dem sich der Auftritt befindet, und die von ihm bereitgestellte Kommunikationsinfrastruktur, ununterbrochen fehlerfrei zur Verfügung stehen. Der Kunde hat aber das Recht, bei erheblichen Störungen von längerer Dauer, nach erfolgloser Anzeige und Setzung einer angemessenen Frist gegenüber Vista Nova, zur Behebung der Störung, das Nutzungsentgelt für die Dauer der Störung entsprechend der Beeinträchtigung zu mindern.

Wird Software überlassen, übernimmt Vista Nova die Gewährleistung dafür, daß die überlassene (erstellte) Software die vereinbarten Funktionen erfüllt, sofern diese in vertragsgemäßer Weise vom Kunden genutzt wird. Eigenschaften der Software gelten nur dann als zugesichert, wenn Vista Nova diese schriftlich zugesichert hat.

Der Kunde hat Vista Nova die Möglichkeit zu geben, mitgeteilte Fehler zu beseitigen (Nachbesserungsmöglichkeit). Erweist sich die Fehlerbeseitigung als unmöglich, muß Vista Nova eine Ausweichlösung entwickeln. Gelingt es Vista Nova weder den Fehler zu beseitigen, noch eine Ausweichmöglichkeit zu erarbeiten, so kann der Kunde wahlweise die vereinbarte Vergütung in angemessenem Rahmen herabsetzen (Minderung) oder Aufhebung des Vertrages verlangen (Wandelung).

Gewährleistungsrechte des gewerblichen Kunden verjähren innerhalb einer Frist von 12 Monaten, bei privat handelnden Verbrauchern 24 Monate ab Beendigung der Funktionsprüfung.

Keine Gewährleistung übernimmt Vista Nova dafür, daß die überlassene Software den speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht.

8. Bezahlung

Sämtliche Rechnungen von Vista Nova sind am Ort der Niederlassung von Vista Nova innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung auf dem Konto der Vista Nova. Verspätete Zahlungen führen zum Verzug des Kunden. Im Verzugsfalle ist Vista Nova berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des Diskont-Überleitungs-Gesetzes zu berechnen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Vista Nova ist jederzeit zu Teilleistungen oder Teillieferungen berechtigt.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen können auch kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 oder § 320 BGB geltend machen.

Das Tilgungsbestimmungsrecht des Schuldners ist ausgeschlossen. Jegliche Zahlung erfolgt auf den Kontokorrentsaldo. Besteht kein Kontokorrent, ist die Tilgungsreihenfolge der §§ 366 Abs. 2, 367 Abs. 1 BGB maßgeblich. Vereinbarte Skonti setzen voraus, daß der Kontokorrentsaldo ausgeglichen ist bzw. keine Forderungen aus früheren Lieferungen gegen den Kunden bestehen.

Der kaufmännische Kunde schuldet Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB), der nicht kaufmännische Kunde Nutzungszinsen ab Lieferung bzw. Abnahme. Gewährt Vista Nova eine Stundung, so sind Stundungszinsen zu entrichten. Der Zinssatz für Fälligkeits-, Nutzungs-, Stundungs- und Verzugszinsen beträgt von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des Diskont-Überleitungs-Gesetzes, mindestens aber den gesetzlichen Zinssatz. Gerät ein Kunde mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten gegenüber Vista Nova in Höhe von mindestens EUR 500,- für mehr als einen Monat in Verzug, so werden sämtliche Forderungen von Vista Nova sofort fällig. Vereinbarte Stundungen enden automatisch. Das gleiche gilt, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt wird.

9. Bonitätsauskunft

Zum Zwecke der Kreditprüfung wird uns die CRIF Bürgel GmbH, Radlkoferstrasse 2, 81373 München die in Ihrer Datenbank zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern wir unser berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben. Weitere Auskünfte finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen

10. Erfüllungsort oder Gerichtsstand

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Hamburg Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung resultierenden Streitigkeiten. Das gilt auch für Streitigkeiten aus Wechseln und Schecks.

11. Werbung/Referenz

Vista Nova ist jederzeit berechtigt, ab Auftragserteilung die Zusammenarbeit mit dem Kunden gegenüber Dritten als Referenz zu benutzen. Dieses beinhaltet auch das Recht zur Verwendung des Kundennamens auf der Website von Vista Nova.

12. Sonstiges

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt. Der Käufer kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung von Vista Nova auf Dritte übertragen. Der Käufer ist damit einverstanden, daß seine für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten innerhalb der Vista Nova Unternehmensgruppe mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitungsanlagen bearbeitet werden. Vista Nova sichert zu, die Daten des Käufers nur in diesem Zusammenhang zu verwenden.

(gültig ab 01.08.2018)