zu den Hosting-AGBs
1. Allgemeines
Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen Vista Nova Büro für neue Medien GmbH & Co. KG (im Folgenden "Vista Nova") und dem Kunden abgeschlossenen Verträge, sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens Vista Nova nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich Vista Nova anzuzeigen. Neufassungen der Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nach ihrer Übersendung nicht binnen 6 Wochen schriftlich widerspricht. Vista Nova wird den Kunden bei Fristbeginn auf die Bedeutung seines Schweigens besonders hinweisen. Angestellte von Vista Nova sind zu mündlichen Vertragsabreden, mündlichen Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und sonstigen mündlichen Absprachen nicht befugt.
2. Lieferung, Vertragsschluss
Angebote von Vista Nova sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrags des Kunden durch Vista Nova zustande. Mit der Bestellung bzw. dem Auftrag erklärt der Kunde, daß er das von Vista Nova erstellte Angebot, sowie insbesondere die dem Angebot zugrundeliegenden Tatsachen und Informationen als verbindliche Grundlage für den Vertrag anerkennt. Etwas anderes gilt nur, wenn zwischen Vista Nova und dem Kunden durch gesonderten Vertrag vereinbart wird, daß Vista Nova für den Kunden ein Pflichtenheft erstellt; in diesem Fall gilt das Pflichtenheft als vereinbarte Vertragsgrundlage.
3. Preise
Die im Angebot von Vista Nova enthaltenen Preise für die einzelnen Leistungen werden mit Bestätigung des Auftrags verbindlich. Konzepte, Skizzen, Korrekturen und Entwürfe werden, insbesondere wenn der Auftrag auf Veranlassung des Kunden nicht weitergeführt wird, berechnet, § 649 BGB.
Gesonderte Leistungen, die den Auftragsumfang erweitern, sind gesondert zu vergüten. Wird für den Kunden oder Vista Nova erkennbar, daß der ursprüngliche Auftragsumfang erweitert wird, erweitert werden soll oder muß, so haben die Parteien unverzüglich ab Kenntnis des Erweiterungsgrundes den jeweils anderen Vertragspartner darüber zu unterrichten. Vista Nova hat dann ein neues Angebot (Erweiterungsangebot) zu erstellen, welches erst nach Annahme des Kunden und schriftlicher Bestätigung der Annahme durch Vista Nova Vertragsbestandteil wird. In dem Zeitpunkt zwischen der Kenntnis des Erweiterungsgrundes und der schriftlichen Bestätigung der Annahmeerklärung des Kunden ist Vista Nova berechtigt, Mehrleistungen (Erweiterungsleistungen) zu verweigern.
4. Gefahrenübergang
Die Transportgefahr für alle Sendungen - auch evtl. Rücksendungen - trägt der Kunde.
5. Vertraulichkeit
Vista Nova und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheimzuhalten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
6. Haftung
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet Vista Nova unbeschränkt. Im Falle von einfach fahrlässig verschuldeten Leistungsstörungen, einfach fahrlässig verschuldeten vorvertraglichen oder nebenvertraglichen Pflichtverletzungen, ist die Haftung von Vista Nova ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszwecks geboten sind, oder die aus berechtigter Inanspruchnahme von besonderem Vertrauen erwachsen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung von Vista Nova auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden. Unberührt bleibt die Haftung für zugesicherte Eigenschaften, Verzug und Unmöglichkeit.
Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften. Vista Nova übernimmt für die von ihr erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung und keine Haftung. Die Rechtsprüfung übernimmt der Kunde über seine eigenen Rechtsberater; der Kunde stellt Vista Nova von jeglicher Haftung Dritter gegenüber frei, § 257 BGB.
Das Recht zur Veröffentlichung Vista Nova seitens des Kunden zur Verfügung gestellter Unterlagen, wie Fotos, Zeichnungen, Namen und Angaben etc. wird vorausgesetzt. Kommt es dennoch aufgrund der fehlenden Berechtigung des Kunden zu einer Inanspruchnahme Vista Novas durch Dritte, ist der Kunde verpflichtet, Vista Nova gemäß § 257 BGB freizustellen.
7. Gewährleistung
Vista Nova übernimmt die Gewährleistung dafür, daß der Auftritt den Vorgaben des Konzeptes entspricht und eingerichtet wird. Abweichungen, die den Gebrauch des Auftrittes nur unerheblich mindern, bleiben außer Betracht. Die vorstehende Gewährleistung umfaßt aber nicht solche Mängel, die auf Veränderungen des Auftritts durch den Kunden, dessen Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstige Personen zurückzuführen sind, die nicht zur Sphäre von Vista Nova gehören.
Für den Abruf von Inhalten werden im Internet unterschiedliche Webbrowser verwendet. Weiterhin wird zu diesem Zweck höchst unterschiedliche Hardware eingesetzt, die auf verschiedenen Betriebsystemen basiert. Mangels einheitlicher Standards kann das Erscheinungsbild des Auftrittes in Einzelfällen, insbesondere hinsichtlich der Farbwiedergabe und wegen der unterschiedlichen Größe der von den Internetteilnehmern verwendeten Bildschirme und Grafiksysteme von dem gewohnten, durch die Parteien festgelegten Erscheinungsbild, abweichen. Für derartige vereinzelte Abweichungen übernimmt Vista Nova keinerlei Haftung.